Was muss ich erledigen
Welche Unterlagen werden von Ihnen benötigt
Damit Sie optimal betreut werden können, benötigt man von Ihnen folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Facharbeiterbrief
- Arbeitszeugnisse/Kurskopien
- aktuelles Passfoto
- gültiger Personalausweis
- Berufsqualifikationen
Grundsätzlich gilt: Je vollständiger die Unterlagen, desto besser sind die Chancen für eine Anstellung in der Schweiz!
Arbeitsbewilligung
In den ersten drei Monaten besteht nur eine Meldepflicht beim Ausländeramt. Diese Anmeldung wird durch den Arbeitgeber gemacht. Ab dem vierten Monat bekommen Sie eine Kurzaufenthalter-Bewilligung die bis max. 364 Tage gültig ist, oder eine Auftenthaltsbewilligung.
Sie sind verpflichtet sich bei der Wohngemeinde anzumelden. Die Bewilligungen werdem durch den Arbeitgeber eingeholt.
Krankenkasse
Sie sind verpflichtet sich in der Schweiz privat gegen Krankheit zu versichern. Mit einem Versicherungsnachweis Ihrer deutschen Krankenkasse (mit Auslandsdeckung Schweiz) erübrigt sich jedoch in den ersten drei Monaten eine Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse.
Für diese Abklärung sind Sie selber verantwortlich. Der Arbeitgeber kann Ihnen helfen einen geeigneten Versicherer zu finden.
Besonderes
Sie sollten sich beim Finanzamt und/oder Arbeitsamt in ihrem Heimatstaat abmelden.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell muss ich verfügbar sein?
Innerhalb von 3 Tagen / Ideal innerhalb von 24 Stunden.
Wie viel EURO muss ich in der 1. Arbeitswoche mitbringen?
Wir empfehlen Ihnen ca. EUR 400 mitzubringen für Anfahrtskosten, Unterkunft und Verpflegung.
Was kostet mich der Lebensunterhalt in der Schweiz?
Im Verhältnis zum Ihrem Heimatstaat etwas teurer. Es bestehen aber günstige Einkaufsmöglichkeiten.
Wie hoch ist die Maut-Gebühr für die Autobahn in der Schweiz?
Autobahnvignette für 1 Jahr CHF. 40.- (ca. EUR 25)
Muss ich mein eigenes Werkzeug mitbringen?
In der Regel NEIN. Meistens wird das notwendige Werkzeug von den jeweiligen Einsatzfirmen zur Verfügung gestellt. Bei Ausnahmen kann jedoch verlagt werden, dass man sein eigenes Werkzeug mitbringen muss.
Muss ich meine persönliche Arbeitskleidung mitbringen?
Normalerweise JA.
Wird überzeit bezahlt?
NEIN. In der Regel wird kein überzeitzuschlag bezahlt. Es wird der normale Stundenlohn verrechnet. Spezielle Konditionen sind von der Einsatzfirma abhängig.
Kann ich mit meinem Kollegen als Team bei der selben Firma arbeiten?
In der Regel NEIN. Es werden meistens nur einzelne Personen bei den jeweiligen Firmen benötigt.
Was geschieht wenn ich die vertraglichen Kündigungs-fristen nicht einhalte?
Konventionalstrafe gemäss gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist bei der Unterkunft dabei?
Grundbedürfnisse wie Schlafen, WC / Dusche. Je nach Wunsch evtl. Koch- und Waschmöglichkeiten / TV
Benötige ich ein eigenes Fahrzeug?
In der Regel JA.
Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Anstellung nach Hause fahren kann?
Grundsätzlich JA. Nach Absprache mit der Einsatzfirma können Sie an bestimmten Wochenenden nach Hause fahren.

